Gesellschaftsvertrag in Feldbach beurkunden lassen
Für die Gründung einiger Gesellschaftsformen ist eine vertragliche Vereinbarung notwendig. Diese ist jedoch nur dann rechtskräftig, wenn deren Abschluss von einem Notar beglaubigt wurde. Betroffen sind davon vor allem Gründer eines Unternehmens, das über eine gesetzlich zugelassene Haftungsbegrenzung verfügt. Im Einzelfall sind jedoch auch Unternehmensgründungen von Personengesellschaften von diesen Formvorschriften betroffen.
Entschließt sich einer der Gesellschafter einer Personengesellschaft, seine Einlage durch die Übertragung eines Grundstücks zu erbringen, so ist auch in diesem Fall ein notariell beglaubigter Vertrag erforderlich. Das liegt vor allem daran, weil für die Übertragung eines Grundstücks stets eine notarielle Beglaubigung notwendig ist. Wird es hingegen als Teil eines weniger strengen Rechtsgeschäfts übertragen, müssen die Anforderungen des formbedürftigen Geschäfts eingehalten werden.
Rechtskräftige Gründung einer Kapitalgesellschaft
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist ein beglaubigter Vertrag in jedem Fall unvermeidlich. Darüber hinaus erfordert auch die Satzung einer GmbH sowie einer AG die Mitwirkung eines Notars. Oftmals werden gleichzeitig auch Vollmachten von den Gründern der Kapitalgesellschaft ausgestellt. Auch in diesem Fall ist eine notarielle Beglaubigung zwingend erforderlich. Dadurch erfolgt die rechtskräftige Gründung einer Kapitalgesellschaft stets in enger Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Notar.
Ihr Ansprechpartner zur Beurkundung des Gesellschaftsvertrags in Feldbach
Wenn Sie künftig in Feldbach ein Unternehmen gründen wollen, kann auch für Sie die Zusammenarbeit mit einem Notar erforderlich werden. Neben einer Kapitalgesellschaft stellt ein beglaubigter Vertrag vor allem eine Voraussetzung für die Gründung einer OHG dar. Für diese ist darüber hinaus auch die notarielle Beglaubigung aller Unterschriften auf den Anmeldedokumenten für das Handelsregister notwendig. Auf diese Weise können Sie sich vor dem Handelsregister legitimieren.
Als erfahrener und zuverlässiger Notar stehe ich Ihnen jederzeit zur Beglaubigung Ihres Gesellschaftsvertrags zur Verfügung. Dadurch erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit sämtliche erforderlichen Dokumente, um die Gründung Ihres Unternehmens durchzuführen. Vereinbaren Sie deshalb noch heute einen Termin, um den Abschluss Ihrer Rechtsgeschäfte notariell beglaubigen zu lassen.