Haus und Immobilien

Der Erwerb einer Immobilie stellt für die meisten Menschen nichts Alltägliches dar. Gerade deshalb haben kompetente Beratung sowie die Sicherheit für alle Beteiligten oberste Priorität. Mit dem Notar als Treuhänder bauen Sie mit uns auf Sicherheit für alle Arten von Immobiliengeschäften:

  • Kaufverträge
  • Schenkungsverträge
  • Übergabeverträge
  • Tauschverträge
  • Pacht- und Mietverträge
  • Wohnungseigentumsverträge
  • Bauträgerverträge
  • Realteilungsverträge
  • Dienstbarkeitsbestellungsverträge
  • Pfandurkunden und Löschungserklärungen
  • Einsicht in das Grundbuch
  • Erstellung von Grundbuchsauszügen
  • Erstellen und Einbringen von Grundbuchseingaben jeder Art
  • Vertretung in Grundverkehrsverfahren

Unternehmen, Gesellschaften

Durch die sich laufend ändernden Regelungen im Unternehmensrecht sehen wir uns als ständiger Begleiter für Sie und Ihr Unternehmen. Unser Tätigkeitsfeld besteht in der Gründung, der laufenden Betreuung, sowie teilweise auch in der steuerlichen Kontrolle & Optimierung ihres Unternehmens:

  • Beratung über Rechtsformen
  • Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensübergabe
  • Umgründungen
  • Abtretungen bei Gesellschafterwechsel
  • jegliche Beurkunden von Gesellschaftsversammlungen
  • Beratung und Abwicklung von Unternehmenskäufen
  • Koordination und Abstimmung mit dem steuerlichen Berater
  • Erstellen und Einbringen von Firmenbucheingaben
  • Einsicht in das Firmenbuch
  • Erstellung von beglaubigten Auszügen

Vollmacht und Verfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie regeln, wer für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, weil sie handlungs- und entscheidungsunfähig sind. Sie können heute selbst bestimmen, wen Sie bevollmächtigen und welche Geschäfte von dieser Vollmacht mit umfasst sind.   Die Vorsorgevollmacht ersetzt in vielen Fällen die Bestellung eines Sachwalters, was allen Beteiligten Zeit und Kosten erspart. Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie in Zukunft jedenfalls ablehnen oder wünschen.

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Vertretung nächster Angehöriger

Erben und Schenken

Mit einer letztwilligen Verfügung (Testament) können Sie eine, vom Gesetz abweichende Erbfolge bestimmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Errichtung letztwilliger Anordnungen, sodass diese auch Ihren Vorstellungen entspricht.

  • Testamente
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Erbverträge
  • Abwicklung von Verlassenschaften
  • Erb- und Pflichtteilsübereinkommen

Ehe und Familie

Mit dem JA-Wort zueinander entstehen rechtliche und vor allem vermögensrelevante Konsequenzen. Ein Ehevertrag schafft eine rechtliche Basis für den möglichen Ernstfall. Anders als bei der Ehe kennt das österr. Recht keine Folgen beim Zusammenschluss zu einer Lebensgemeinschaft. Doch gerade wenn in einer unehelichen Gemeinschaft Vermögen miteinander angeschafft und aufgebaut wird, bedarf es möglicherweise einer Vereinbarung für die rechtliche Absicherung der Beteiligten.

  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge
  • Adoption
  • Scheidung
  • Vaterschaftsanerkennung

Impressum

Notariat Dr. H. Claudius

Hauptplatz 30
8330 Feldbach
E-Mail: office@notar-handl.at
Tel: 03152 - 2269

DVR

0828084

UID

ATU47795300

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